Die neuen Bußgelder

im Überblick

 

Bußgeld seit Februar drastisch erhöht

Seit dem 1. Februar ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Einige Verkehrsverstöße sind deutlich teurer, als bisher. Die neuen Bußgelder im Überblick.

Ziel der Änderungen ist es, jene Verstöße härter zu bestrafen, die in der Vergangenheit häufig zu Unfällen geführt haben. Vor allem Raser und Drängler und diejenigen, die sich rücksichtslos verhalten und andere vorsätzlich gefährden, müssen mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen.

Wer z. B. innerorts 21 Stundenkilometer zu schnell fährt, zahlt 80 statt bisher 50 Euro. Wer mehr als 70 km/h über dem Limit liegt muss gar 680 Euro löhnen (bisher 425 Euro).

Die Bußgeldobergrenze für Alkoholverstöße steigt von 1.500 Euro auf 3.000 Euro und die für andere Verkehrsordnungswidrigkeiten von 1.000 Euro auf 2.000 Euro.

Bei Verwarnungsgeldern oder Parkverstößen bleibt dagegen alles beim Alten. Auch die Dauer der gegebenenfalls möglichen Fahrverbote bleibt unverändert.

Bußgeldkatalog - Änderungen zum 1.2.2009

Verkehrsverstoß bisheriges Bußgeld (EUR) Bußgeld ab Februar (EUR)      

unangepasste Geschwindigkeit (z.B. in Gefahrensituation)

50 100      

Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot

40 80      

Fehlverhalten auf Autobahnen
(Wenden, Rückwärtsfahren, Vorfahrtsverletzung usw.)

40 - 150 70 - 200      

zu geringer Abstand

40 - 250 75 - 400      

Tempolimit missachtet (innerorts)

50 - 425 80 - 760      

Tempolimit missachtet (außerorts)

40 - 375 70 - 600      

keine Rücksichtnahme auf schwache Verkehrsteilnehmer

60 80      

Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen

50 80      

Fehlverhalten an Bahnübergängen

50 - 450 80 - 700      

gefährliches Überholmanöver

40 - 125 Verdopplung der jeweiligen Bußgeldsätze (80 - 250)      

Vorfahrt missachtet

50 100      

Drogen und Alkohol am Steuer

250 (erster Verstoß), 500 (zweiter Verstoß), 750 (dritter Verstoß ) 500 (erster Verstoß), 1000 (zweiter Verstoß), 1500 (dritter Verstoß)      

Null-Promille-Regel für Fahranfänger nicht eingehalten

125 250      

Rote Ampel missachtet

50 - 200 90 - 360      

Durchführung illegaler Kfz-Rennen

200 (Veranstalter), 150 (Teilnehmer) 500 (Veranstalter), 400 (Teilnehmer)      

Fahren mit nicht verkehrssicheren Kfz

50 - 150 80 - 270      

Überladung um mehr als 20 Prozent (Pkw)

50 - 125 95 - 235

 

 



nach oben